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FNZ Bank News von FondsClever.de - Seite 2

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Neue PRIIPS Verordnung ab dem 01.01.2023

Mitteilung vom 09.12.2022

Aufgrund der sog. PRIIPs- Verordnung

(Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP))

müssen Kapital­verwaltungs­gesellschaften (KVG) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger vertrieben wird, ab 01.01.2023 ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten) erstellen.

Die BIB können Sie im Fondsfactsheet über „gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen“ aufrufen. Sobald die KVGen die BIBs an die ebase übermittelt haben, werden diese in die Fondsfactsheets aufgenommen und können angezeigt werden.

Ab dem 01.01.2023 dürfen keine Einmalanlagen ohne BIB ausgeführt werden.

Der Privatkunde erhält eine Orderablehnung im ebase online.

Manuell eingereichte Kaufaufträge darf die ebase nicht ausführen.

Sparpläne, die vor dem 01.01.23 abgeschlossen wurden, sind von der PRIIPs Verordnung nicht betroffen.

Somit werden Sparpläne auch ohne Hinterlegung des BIB weiter ausgeführt.

Sparpläne, die nach dem 01.01.23 abgeschlossen werden, können ohne BIB nicht ausgeführt werden.

Erhöhungen der Sparplanrate sind nur mit hinterlegtem BIB möglich. Verringerungen der Sparplanrate sind auch ohne BIB zulässig.

Eine Übergangsfrist wird es bei ebase nicht geben.

Der bisherige Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) wird durch den neuen SRI (Summary Risk Indicator) abgelöst. Folglich wird ebase nur noch den gelieferten SRI anzeigen können. Diese Änderung erfolgt am 12.12.2022 im Fondsfactsheet und in der Fondssuche.

Quelle: ebase Vermittler News vom 08.12.2022

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Termine der ebase zum Jahresende sowie über die Zustellung der Steuerinformationen in 2023.

1.) Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2022 bearbeitet.

Für alle bis zum 12. Dezember 2022 eingehenden Anträge (Posteingang bei ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2022 gewährleistet.

2.) Freistellungsaufträge müssen rechtzeitig bei der ebase eingehen, um noch für 2022 steuerlich wirksam zu werden.

Für alle bis zum 12. Dezember 2022 (Posteingang bei ebase) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2022 gewährleistet.

Den Freistellungsauftrag können Sie auch direkt über seinen Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern.

Zu der Änderung gelangen Sie über „Meine Daten“-> „Freistellungsauftrag“-> „Freistellungsauftrag ändern“.

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3.) Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2022 erfolgt im ebase Online-Postkorb:

Jahresdepotauszug -> bis Mitte Januar 2023
Jahressteuer­bescheinigung -> bis April 2023

Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2022 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.

4.) Aufgrund des negativen Basiszins Anfang des Jahres 2022 wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben.

Quelle: ebase Vermittler News vom 22.11.2022

Derzeit finden sich in zahlreichen Depots noch Anteilsbruchstücke von offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Zum 19.07.2022 veräußert die ebase einmalig aus den Kundendepots ausschließlich Bruchstücke der offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Der Erlös wird dem Kunden ausbezahlt. Die Kunden werden hierüber in einer separaten Umsatzabrechnung informiert und die Depots anschließend geschlossen.

Diese offenen Immobilienfonds betrifft die einmalige ebase Aktion:

CS EUROREAL Inhaber-Anteile - DE0009805002

DEGI EUROPA Inhaber-Anteile - DE0009807800

SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P - DE0009802306

AXA Immoselect Inhaber-Anteile - DE0009846451

KanAM grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791809

KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791817

UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteiler - DE0009772681

CS EUROREAL Inhaber-Anteile CHF - DE0009751404

Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile - DE000A0F6G89

Die Aktion führt die ebase aufgrund mehrfacher Anfragen der Vertriebs-Partner und Kunden durch.

Quelle: ebase Vermittler-News vom 30.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.

Aufgrund der aktuellen Lage im Russland-Ukraine Konflikt gibt es diverse Sanktionen/Restriktionen beim Handel mit Fonds bei der ebase.

Dies hat kurzfristig folgende Auswirkungen:

  • Für einige Investmentfonds hat die ebase bereits die Information über die vorrübergehende Handelsaussetzung erhalten. Eine vorläufige Aufstellung finden Sie weiter unten. Die jeweils aktuelle Aufstellung stellt Ihnen die ebase auf deren Homepage zur Verfügung.
  • Bestehende Anspar- und Entnahmepläne werden vorübergehend ausgesetzt und werden sobald der Investmentfonds wieder handelbar ist aktiviert.
  • Kundentext bei Ablehnung von Einzelaufträge (hier geht es um einen Brief, den die ebase dem Kunden auf Grund seines erteilten und nun abgelehnten Auftrags sendet): „Aufgrund der Sanktionen und Embargos gegen Russland, ist der Handel (u.a. Kauf/ Verkauf) des ausgewählten Wertpapiers aktuell nicht möglich.“
  • Kundentext bei Aussetzung regelmäßiger Zahlungen (hier geht es um einen Brief, den die ebase allen betroffenen Kunden die einen Ansparplan/ Entnahmeplan etc. in den betroffenen Fonds hat sendet): „Aufgrund der Sanktionen und Embargos gegen Russland, ist der Handel (u.a. Ansparplan/
    Entnahmeplan) des ausgewählten Wertpapiers aktuell nicht möglich.
    Sobald der Handel wieder möglich ist wird Ihr Auftrag im von Ihnen festgelegten Rhythmus regelmäßig ausgeführt, sofern Sie diesen nicht ändern“.

Die Fondsliste mit den Sanktionen finden Sie bei der ebase: Fondsliste

Quelle: Vermittler-News vom 02.03.2022

Jahresendunterlagen 2021 bei der ebase: Ab Jahresbeginn 2022 stellt die ebase ihren Kunden folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:

  • Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2021
  • Steuerbescheinigung 2021 (inkl. Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
  • ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2021
  • ggf. elektronische Vermögensbildungs­bescheinigung 2021

Hinweis zu den Jahresendunterlagen

Die Jahresendunterlagen werden von der ebase ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand dieser Unterlagen erfolgt deshalb nicht. Es sei denn, dass gemäß unserem Preis – und Leistungsverzeichnisses, ein entgeltpflichtiger postalischer Zusatzversand vereinbart wurde.
"Jahresendunterlagen 2021 der ebase im Online-Postkorb" weiterlesen...

Die ebase wird voraussichtlich Mitte März alle Kunden anschreiben und um die aktive Zustimmung der neuen Vertragsbedingungen bitten.

Für die Wirksamkeit von Änderungen der Vertragsunterlagen mit der ebase sowie bei Entgeltanpassungen ist grundsätzlich vom Kunden die ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Um die Geschäftsbeziehung zwischen ebase und dem Kunden für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, holt die ebase die aktive Zustimmung des Kunden zu den geänderten Vertragsunterlagen ein.

Vorbehaltlich der aktiven Zustimmung werden die geänderten ebase Vertragsunterlagen zum 1. April 2022 gültig.

Alle ebase Kunden wurden bereits in der KW 04 mit einem Schreiben darüber informiert. Dieses Schreiben finden Sie in ihrem ebase Online-Postkorb.
"Änderung ebase Vertragsbedingungen zum 01.04.2022" weiterlesen...

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